Der Zugang zum Schulhaus und zu den Klassenzimmern ist nicht barrierefrei.
Unterrichtszeiten
| 1 . Stunde 8.00- 8.45 Uhr | |
| 2. Stunde 9.00- 9.45 Uhr | |
| 3. Stunde 9.55–10.40 Uhr | |
| 4. Stunde 11.10–11.55 Uhr | |
| 5. Stunde 12.05–12.50 Uhr | |
| 6. Stunde 13.00–13.45 Uhr | |
| 7. Stunde 13.55–14.40 Uhr |
Unterrichtszeiten bei verkürztem Unterricht
| 1. Stunde 8.00- 8.30 Uhr |
| 2. Stunde 8.50- 9.20 Uhr |
| 3. Stunde 9.50- 10.20 Uhr |
| 4. Stunde 10.30- 11.00 Uhr |
| 5. Stunde 11.30- 12.00 Uhr |
| 6. Stunde 12.10- 12.40 Uhr |
| 7. Stunde 12.50- 13.20 Uhr |
Fächerabkürzungen
| D — Deutsch | MA — Mathematik | SU — Sachunterricht |
| KU — Kunst | SP — Sport | MU — Musik |
| We — Werken | ETH — Ethik | REL — Religion |
| FÖ — Fördern | ENG — Englisch | SW — Schwimmen |
| GTA — Ganztagsangebote | DAZ — Deutsch als Zweitsprache |
Weitere Abkürzungen im Hausaufgabenheft
Die Kollegen unserer Schule erstellen in jedem Schuljahr ein schulinternes Hausaufgabenheft, welches alle wichtigen Informationen für Schüler und Eltern zusammenfasst. Die Finanzierung des Druckes wird dankenswerter Weise von unserem Schulförderverein unterstützt, sodass der Erwerb für alle gegen eine kleine Pauschale ermöglicht wird.
| AH — Arbeitsheft | AB — Arbeitsblatt | LB — Lehrbuch |
| LK — Leistungskontrolle | KA — Klassenarbeit | TÜ — Tägliche Übung |
| U — Unterschrift | B — Berichtigung | X — angekreuzte Aufgabe erfüllen |
Beurlaubung und Erkrankung
Die Beurlaubung von Schülern wird nur in begründeten Fällen gestattet. Die Klassenlehrerin ist berechtigt, Schulkinder 1 bis 2 Tage vom Unterricht freizustellen, sofern ein schriftlicher, formloser Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegt. Eine längere Beurlaubungszeit obliegt der Schulleitung. Diese entschuldigten Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt.
Im Krankheitsfall melden Sie bitte Ihr Kind bis 8.30 Uhr telefonisch bei uns ab. Schwimm- und Sportbefreiungen sind bitte durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Sollte Ihr Kind während des Unterrichts erkranken oder einen Unfall erleiden, informieren wir umgehend die Erziehungsberechtigten. Daher weisen wir Sie eindringlich daraufhin, die Notfallnummern zu kontrollieren und ggf. zu aktualisieren.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse sind uns sofort mitzuteilen. Die Kopflauskontrolle ist durch Ihre Unterschrift zu bestätigen.
Bei den angeführten Infektionskrankheiten und unbehandelten Kopfläusen ist ein Schulbesuch gemäß dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen.
Schulspeisung
Unser Essensanbieter ist Vielfalt Menü, Kesselsdorf. Die Essensausgabe erfolgt in Buffetform.
